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Jeder ist willkommen

Jeder krankenversicherte Mensch in Deutschland mit einer unheilbaren Diagnose kann in der letzten Phase seines Lebens Gast im Christlichen Hospiz Bergisches Land werden. Der Mensch an sich steht für uns im Zentrum unserer Arbeit. Welche Konfession, Nationalität, Weltanschauung oder sexuelle Ausrichtung Sie haben, ist unwichtig.

Gesetzliche Aufnahmekriterien

Das Christliche Hospiz Bergisches Land kann Menschen mit einer lebensverkürzenden Diagnose aufnehmen, wenn

  • diese unheilbar ist. 
  • eine kurative (heilende) Behandlung ausgeschlossen wird. 
  • die voraussichtliche Lebenserwartung auf wenige Wochen oder Monate beschränkt ist.
  • palliativmedizinische/-pflegerische Betreuung notwendig ist oder von dem Betroffenen gewünscht wird.
  • eine Krankenhausbehandlung im Sinne von §39a SGB V nicht erforderlich ist
  • und die ambulante Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. 

 

Aufnahmeverfahren

Wenn Sie einen Platz in unserem stationären Hospiz anmelden möchten, benötigen wir zunächst folgende Unterlagen:

Bitte senden Sie diese Dokumente, gemeinsam mit den aktuellen Kontaktdaten der betroffenen Person sowie einer Ansprechperson per Post, Fax oder E-Mail an unser Hospiz.

Sofern bereits vorhanden, können Sie auch aktuelle Arztbriefe, Ihre Patienten- und Betreuungsverfügung und/oder Ihre Vorsorgevollmacht beifügen. Diese helfen uns, die individuelle Situation im Vorfeld besser einzuschätzen und eine passende Versorgung vorzubereiten.

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, kann ein Platz auf unserer Anmeldeliste vorgemerkt werden.

Die Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse übernehmen wir für Sie, sobald der Platz verbindlich an Sie vergeben wurde.

Kostenübernahme

Für gesetzlich versicherte Personen übernimmt die Krankenkasse in der Regel 95% der Kosten für den Aufenthalt in unserem Hospiz. Die verbleibenden 5% werden durch Spenden finanziert, die wir dank der Unterstützung unserer großzügigen Förderer und Spender aufbringen können. Dank dieser Regelung ist der Aufenthalt in unserem Hospiz für den Gast vollständig kostenlos. Dies gilt für die Pflege, die medizinische Versorgung sowie für Unterkunft und Verpflegung.

Für privat versicherte Personen oder Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben, wird die Leistung direkt mit dem Versicherten abgerechnet, sofern die private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten in Form einer Kostenerstattung übernimmt. In diesem Fall bitten wir Sie, sich vorab mit Ihrem Kostenträger in Verbindung zu setzen, um Ihre persönliche Kostenbeteiligung zu klären. Die Rechnung wird anschließend direkt an Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle weitergeleitet.